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Unterbindungsgewahrsam

27. Mai 2007 Einen Kommentar schreiben Kommentare

Ich habe ein neues Wort gelernt. Das passiert mir als Slavistikstudent häufiger und zwar im Idealfall sogar mehrmals am Tag, der vorliegende Fall besitzt aber eine besondere Qualität. Denn zum einen handelt es sich um ein deutsches Wort (wobei ich auch da natürlich oft Begriffe nachschlagen muss, weil sie zu alt, zu jung oder zu speziell sind), zum anderen sind mit diesem Ausdruck bestimmte weltanschauliche Einstellungen verbunden, die ich durchaus kritisch bewerte.

So hat mir die Überschrift des tagesschau.de-Beitrages “Wem droht der Unterbindungsgewahrsam?” im Rahmen der Berichterstattung zu den G8-Protesten die Frage nahegelegt, wovon da die Rede ist. Was soll das eigentlich sein, dieser Unterbindungsgewahrsam, von dem ich noch nie zuvor gehört habe?

Eigentlich sagt der Vorspann des auf gewohnt hohem tagesschau-Niveau geschriebenen Beitrages schon alles Wesentliche:

Keine Haft ohne Verurteilung: das ist eines der wichtigsten Prinzipien des Rechtsstaats. Dennoch können unter bestimmten Bedingungen in Deutschland mit dem Unterbindungsgewahrsam Personen auch über mehrere Tagen hinweg festgehalten werden, ohne dass sie bereits eine Straftat begangen haben. Hier geht es weiter

Etwas ausführlicher noch bei Wikipedia:

Als Unterbindungsgewahrsam wird die Gefangennahme einer Person bezeichnet, obwohl diese keine Straftat verübt hatte. Die Ermächtigungsgrundlage hierfür ist in den Polizeigesetzen der Länder zu finden. Während die polizeiliche Ingewahrsamnahme spätestens zum Ablauf des folgenden Tages enden muss, kann ein Richter eine Verlängerung je nach landesrechlicher Regelung bis zu 14 Tagen anordnen. Die genaue Ausgestaltung insbesondere der Höchstdauer des Gewahrsams ist in den Bundesländern unterschiedlich.

…

Begründet wird Unterbindungsgewahrsam allgemein damit, dass durch ihre Gefangennahme die betroffene Person daran gehindert werde, eine Straftat auszuüben.

Kritiker sehen im Unterbindungsgewahrsam einen Verstoß gegen rechtsstaatliche Freiheitsentzug ohne Straftat handelt. Man spricht auch von einem Schritt vom klassischen Rechtsstaat hin zum Präventionsstaat. Grundsätze, da es sich um einen Freiheitsentzug ohne Straftat handelt. Man spricht auch von einem Schritt vom klassischen Rechtsstaat hin zum Präventionsstaat.

Ferner wird auf methodische Parallelen zur Vorbeugehaft hingewiesen, die in der Zeit des Nationalsozialismus gegen politische Gegner eingesetzt wurde.

Tja, soviel dazu.


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