Und hier (nach z.B. tagesschau.de, Stern und dem Metro-Konzern) wieder mal ein Fall, bei dem ein professionelles Medium bzw. Unternehmen sich nicht Urheberrechtskonform verhält. Die Firma Newsnetz.ch, die den Internetauftritt für die schweizer Zeitungen Tages-Anzeiger, der Bund, Berner Zeitung und Basler Zeitung erstellt, hat laut Aussage betroffener Flickr-Nutzer, auf den genannten Seiten mehrere Bilder von der Plattform verwendet, ohne die Fotografen zuvor um Ihre Erlaubnis zu bitten. Mittlerweile haben sich die Urheber in einer eigenen Protestgruppe namens “Newsnetz: Please stop using Flickr picture without asking” zusammengeschloßen, um sich gegen das Vorgehen zu wehren. Schweizer Blogger wie Ugugu und Dom Dada haben wiederholt auf dieses und ähnliches Verhalten des Hauses hingeweisen.
Nachtrag vom 18.2.2009: Dieses Interview gibt ein paar zusätzliche Informationen.
Aus aktuellem Anlass möchte ich noch mal auf den Beitrag woher die Bilder von Tagesschau.de stammen hinweisen. Dort ist (ausführlich durch Bildschirmfotos dokumentiert) zu erfahren, woher jenes Laptop-Bild stammt, das seit einer ganzen Weile Tagesschau.de-Artikel zum Thema Internet illustriert – so wie den heutigen Verweis auf der Startseite zum Beitrag “Safer Internet Day” (Siehe Screenshot unten in diesem Beitrag).
Ich möchte aber gleichzeitig klarstellen, dass es sich hier nicht um ein verkapptes Tagesschau.de-Watchblog handelt, denn auch wenn mir ab und zu ein Detail auffällt, so handelt es sich trotzdem zweifellos um eines der besten journalistischen Produkte in Deutschland und ich habe nicht erst seit einem Besuch in der Redaktion im Mai letzten Jahres einen großen Respekt vor den Kollegen dort und der Qualität ihrer Arbeit. Ich betone dies nur extra, weil einige Leute solche Schnipser oder andere wie zum Beispiel mit der umgedrehten Deutschlandflagge vor ein paar Monaten gerne als Anlass nehmen, die Daseinsberechtigung der gebührenfinanzierten Nachrichten anzuzweifeln. Und dabei vergessen sie, dass grundsätzlich überall, wo Menschen arbeiten, auch mal Fehler passieren können, meistens aber bei ARD-Aktuell die Mitarbeiter eine tolle Qualität abliefern und sich bei ihrer Arbeit nicht an Werbekunden oder der Sexiness von Geschichten sondern an journalistischen Grundwerten orientieren, wobei sie einen entscheidenden Beitrag zur Demokratie in unserem Lande leisten. Wenn jemand privatwirtschaftlich agierende Medien kennt, die in ähnlichem Maße ähnliches leisten, freue ich mich über einen Hinweis.
Trotzdem ist – und diesen Aspekt hatte ich in meinem letzten Beitrag zu dem Thema gar nicht erwähnt – natürlich zu vermuten, dass das besagte PR-Foto auch in so einem kleinen Bildausschnitt eigentlich nicht ohne Hinweis auf den eigentlichen Urheber verwandt werden darf und man würde sich schon wünschen, dass die Redaktion da etwas sorgsamer mit dem Bildurheberrecht umgeht, als beispielsweise die Leute vom Stern.
Lesern dieses Blogs wird das Laptopbild bekannt vorkommen.
Grafiker Timo Buske staunte nicht schlecht, als er sein Ohr im Magazin Stern entdeckte. Dabei handelte es sich aber nicht um ein missglücktes Porträtfoto von Timo, sondern vielmehr um die Grafik eines Ohres, die er vor einiger Zeit für eine Werbeagentur angefertigt hatte und nun als Arbeitsprobe auf seiner Internetseite timobuske.de präsentiert.
Da diese Bilddatei bei Bildersuchen relativ weit vorne erscheint, vermutet Timo, dass ein Stern-Mitarbeiter augenscheinlich aus irgendwelchen Gründen nicht in der Lage gewesen ist, selbst ein Ohr anzufertigen und dachte, dass es niemandem auffallen würde, wenn er sich bei einem im Netz zu findenden Bild bedienen und den Körperteil ausschneiden würde. Soviel zum Sinn der Angaben im Impressum:
Jeglicher Inhalt dieser Seite, auch die Seite selbst mit ihren Grafiken, Texten, Designs und Layouts, ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte vorbehalten. Das Kopieren oder Reproduzieren der Seite respektive von Teilen der Seite ist nicht gestattet, es sei denn, Timo Buske hat dies vorher schriftlich genehmigt
Das Ganze war übrigens in der Ausgabe 15. vom 3. April 2008. Ich hatte allerdings damit gewartet, die Geschichte zu bloggen, weil Timo noch über einen Anwalt seine Interessen vertreten ließ. Mittlerweile habe ich ein Okay bekommen, denn das Ganze ist abgeschlossen – aufgrund der eindeutigen Rechtslage auch ohne Prozeß. Der Verlag hat eine Entschädigung gezahlt. Und es stellt sich nun nur noch die Frage ob und wenn ja wie oft davor und danach noch urheberrechtlich geschütztes Material in dieser oder ähnlicher Weise Verwendung fand und findet.

Links der Screenshot von Timos Webseite timobuske.de und rechts der Ausschnitt aus dem betreffenden Bilderrätsel beim Stern