Gestaltung von Quittungen in modernen Registrierkassen

Habe vorgestern beim kleinen Gemüsehändler meiner Wahl einen Bund Koreander und Minze gekauft und erst vor ein paar Minuten gemerkt, dass die Quittung nicht unbedingt dem erwarteten Standard entspricht.
Zur Erklärung: Wenn der Händler sie ausdruckt und nicht extra mit der Hand schreiben muss, lasse ich mir auch bei kleinen Beträgen gern die Quittung als Erinnerung mitgeben, um später zu Hause meine persönliche Budgetrechnung zu machen. Anscheinend ist es wohl etwas komplizierter, die Adressdaten, Uhrzeit und Datum bei so einer Registrierkasse einzurichten. Vielleicht hat es der Händler selbst einfach noch nicht bemerkt und die 80 Kunden vor mir (die Quittung hat ja die Nummer 81) haben ihn auch nicht darauf aufmerksam gemacht, weil es ihnen selbst nicht aufgefallen ist.




Darum und Uhrzeit stehen doch drauf, der Rest ist doch sicher eh nur für die Werbung gedacht. ^^
btw: Habe deine Mail bekommen und muss es nur irgendwann umsetzen!
@Michael: Nun ja, ich habe den Einkauf allerdings gestern gegen 20 Uhr erledigt und nicht am 13. Januar 2001 kurz vor Mitternacht
Wegen der Mail: Ich freu mich.
Du bist viel zu pingelig! Obst kauft man um diese Zeit, weils da besonders frisch ist und das mit 2001 kannst du dem Finanzamt schon irgendwie erklären.
@Joachim
Noe, selbst heute sind wir – zumindest in Deutschland – noch nicht soweit. Tankstellen, die rund um die Uhr auf haben zähle ich jetzt nicht dazu, da würde ich auch nicht unbedingt frisches Obst und Gemüse einkaufen wollen. >;-> Aber zum eigentlichen Problem: ich will ja Deinen Gemüsehändler nicht noch kleiner machen, aber eine Registrierkasse ist tatsächlich schon fast wie ein Computer und da tut sich der durchschnittliche User manchmal auch schwer mit. Und die “Nachfrage” nach Kassenbons ist nun wirklich bescheiden – selbst beim Groß-Einkauf im Supermarkt lehnen die meisten Kunden dankend ab, was ich persönlich allerdings nicht verstehe…
“die 80 Kunden vor mir (die Quittung hat ja die Nummer 81) haben ihn auch nicht darauf aufmerksam gemacht, weil es ihnen selbst nicht aufgefallen ist”
Also selbst wenn diese kunden den Bon überhaupt mitgenommen haben (s. letzten Satz von Hannah), dann wird kaum einer von ihnen diesen kontrolliert haben, denke ich.
Eine andere Frage wäre, wie es eigentlich rechtlich aussieht: sind die Händler und zwar alle! – hier denke ich z.B. an den Wochenmarkt – dazu per Gesetz verpflichtet, dem Käufer einen ordentlichen Kassenbeleg in die Hand zu drücken?