Der Einfluss von digitalen Scans auf wissenschaftliche Arbeit
Zurzeit schreibe ich an den voraussichtlich letzten Hausarbeiten für mein Südslawistik-Studium und bewege mich dabei fast täglich zwischen vier verschiedenen Bibliotheken auf dem Campus, die alle unterschiedliche Öffnungszeiten und Ausleihbedingungen haben. Dazu kommt die Arbeit mit dem Fernleih-System.

Eines der Themen, die mich am meisten bewegen ist der “Becki kniževni dogovor” oder auf Deutsch die “Wiener Schriftsprachen-Vereinbarung”. Es handelt sich um eine im März 1850 in Wien getroffene zweiseitige handschriftliche Vereinbarung von sieben südslawischen Linguisten. Obwohl der Becki kniževni dogovor in fast jedem Buch zur südslawischen Sprachenthematik zumindest erwähnt wird, gibt es zu ihm viele widersprüchliche und schlicht falsche Angaben, so dass ich es für mich als interessant und sinnvoll erkannt habe, mich etwas eingängiger mit der Thematik zu beschäftigen.
Relevant für die Untersuchung ist unter anderem ein 1853 in Wien erschienenes Buch mit dem heute etwas ungewohnt klingenden Namen “Juridisch-politische Terminologie für die slavischen Sprachen Österreichs”. Im Gegensatz zu 2008, wo ich erstmals mit dem Thema in Berührung kam, bringt bei Google eine Suche nach dem Begriff “Juridisch-politische Terminologie” mittlerweile als ersten Treffer einen kompletten Scan der 694 Seiten des Buches bei Google-Books, die sich auch bequem per PDF herunterladen lässt.
Natürlich wäre das Beispiel über den “Einfluss von digitalen Scans auf wissenschaftliche Arbeit” jetzt eindrucksvoller, wenn sich das gleiche Buch nicht auch bei uns in Hamburg ausleihen lassen würde. Aber da bin ich ehrlich: Ja, man kann es auch bei uns ausleihen. Ich kenne allerdings auch Fälle, in denen ganze Studienarbeiten auf seltene amerikanische Bücher aus dem 18. und 19. Jahrhundert ausgerichtetet sind, auf die deutsche Studenten ohne Google Books kaum oder nur nach großem zeitlichen und finanziellen Aufwand (selbst hinfliegen und kopieren oder mit Glück von jemandem dort kopieren und zuschicken lassen) Zugriff erlangt hätten.
Davon abgesehen ist es natürlich gerade bei 157 Jahre alten Büchern mit erloschenen rechtlichen Ansprüchen schön, wenn man direkt, schnell, kostenlos und dauerhaft auf sie zugreifen kann. Ich weiß noch nicht, wie die rechtliche Regelung aussehen wird, kann mir aber gut vorstellen, dass in spätestens zehn Jahren kaum noch jemand umständlich die gedruckte Papier-Fassung von Büchern aus Bibliotheken holen wird. Digital gescannte Fassungen sind schneller, praktischer, günstiger und lassen sich theoretisch über Online-Systeme an alle Studenten einer Universität gleichzeitig ausleihen. Wie gesagt sind im Bezug auf das Urheberrrecht und die finanzielle Vergütung von neueren Werken noch Lösungen zu finden, aber dass wir in ein paar Jahren alle Lesegeräte besitzen werden ist in meinen Augen unvermeidbar sondern auch gut.



